Die Bewährungs- und Gerichtshilfe (BGBW) ist in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert und hat ihren Sitz in Stuttgart. Neben der Geschäftszentrale bestehen landesweit neun örtliche Einrichtungen (Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Stuttgart, Ulm) sowie 35 Außen- und Sprechstellen. Durch diese Flächenpräsenz soll jede Klientin und jeder Klient möglichst wohnortnah betreut werden.
Landesweit sind derzeit rund 500 haupt- und 440 ehrenamtliche Mitarbeiter*innen für die BGBW tätig. Mit ihrer täglichen Arbeit leisten sie einen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in die Gesellschaft. Damit ist die BGBW eine wichtige Säule in der Kriminalprävention und betreibt aktiven Opferschutz.
Im Jahr 2023 betreute die BGBW circa 16.500 Klient*innen in der Bewährungshilfe. Es wurden ca. 7.900 Gerichtshilfeberichte erstellt, davon ca. 4.500 im Kontext der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. In circa 1.600 Fällen vermittelten unsere Mediator*innen im Rahmen eines des Täter-Opfer-Ausgleichs.
Im Organigramm [PDF] ist die Aufbauorganisation der BGBW grafisch dargestellt.