Entwicklung der Bewährungshilfe in Baden-Württemberg

1830er-Jahre 

Erste, nichtstaatliche Initiativen entstehen: Bestrebungen, die Bedingungen des Strafvollzugs menschenwürdig zu gestalten und Haftentlassene zu unterstützen, gibt es seit dem frühen 19. Jahrhundert. Sie waren zunächst nichtstaatlich initiiert und gingen von Einzelbürgern, privaten Initiativen oder weltanschaulichen Vereinigungen aus. In Württemberg und Baden werden in den 1830er-Jahren erste Vereine gegründet. 

 

1954

Gesetzliche Verankerung: Die Bewährungshilfe wird im Strafgesetzbuch verankert. Die nähere Ausgestaltung, wie etwa die fachliche und organisatorische Umsetzung, obliegt den Ländern. 

 

1955

Bewährungshilfe in staatlicher Trägerschaft: Das Land Baden-Württemberg beginnt hauptamtliche Bewährungshelfer*innen zu beschäftigen. Grundlage ist ein gemeinsamer Organisationserlass des Justizministeriums und des Innenministeriums. Er war als vorläufige Regelung gedacht, um erste Erfahrungen mit der Bewährungshilfe in staatlicher Trägerschaft zu sammeln. Landesweit einheitliche Vorgaben, zum Beispiel die fachlichen Standards betreffend, oder eine zentrale Organisation gibt es zunächst nicht.

 

1979

Landesgesetz über die Sozialarbeiter der Justiz: Mit der Verankerung der Bewährungshilfe im Strafgesetzbuch, deren inhaltlicher Weiterentwicklung und der gesetzlichen Normierung von Gerichtshilfe und Führungsaufsicht (1975) steigt die Zahl der zu betreuenden Personen immer weiter an. Auch die fachlichen Anforderungen werden immer höher. In der Folge wird 1979 das Landesgesetz über die Sozialarbeiter der Justiz erlassen. Ziel ist es, den fachlich-organisatorischen Rahmenbedingungen gesetzlich zu regeln.

 

1987

Ehrenamtliche Bewährungshilfe im Aufschwung: Das Bundesgesetz sah von Beginn an vor, Bewährungshilfe auch ehrenamtlich auszuüben. In Baden-Württemberg fand diese Möglichkeit zunächst wenig Beachtung. Dies änderte sich erst ab den späten 80er-Jahren: Seit 1987 wurden hauptamtliche Bewährungshelfer*innen teilweise freigestellt, um ehrenamtliche Kolleg*innen zu gewinnen und zu unterstützen. Da die Haushaltssituation dies nicht immer in ausreichendem Umfang zuließ, entstanden vermehrt Vereine, die sich um Akquise und Betreuung der Ehrenamtlichen kümmerten. 

 

Ab 2000

Reformbedarf wird deutlich: Fehlende Qualitätssicherung, hohe Arbeitsbelastung, mangelhafte Ausstattung, mangelnde Effizienz – die Integration der Bewährungs- und Gerichtshilfe in die staatliche Trägerschaft ist nur teilweise gelungen. Nach einer Vielzahl an Forderungen und Diskussionen, zeichnet sich ab, dass eine Strukturreform notwendig ist.

 

2007                                                                    

Gründung der Neustart gGmbH: Nach Abschluss eines zweijährigen Pilotprojekts wird die Neustart gGmbH nach österreichischem Vorbild gegründet. Als freier Träger wird sie landesweit mit den Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe betraut. Formal wird die Arbeit damit von der übrigen Justizverwaltung getrennt. Auch die ehrenamtliche Bewährungshilfe wird fortan landesweit, über die Neustart gGmbH, organisiert. 

 

2017                                                         

Gründung der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg: Die Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe werden wieder in staatliche Trägerschaft überführt. Zum 1. Januar 2017 erfolgt die Übertragung auf die neu gegründete Landesanstalt. Grund für diesen Schritt war eine entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 2014, die sich mit der Privatisierung beschäftigte.