Setzt das Gericht bereits bei Verurteilung eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aus oder wird der Strafrest zur
Bewährung ausgesetzt, kann die Verurteilte oder der Verurteilte für die Dauer der Bewährungszeit einer
Bewährungshelferin oder einem Bewährungshelfer unterstellt werden. Diese oder dieser hat sowohl unterstützende als auch
kontrollierende Aufgaben.
Hauptziel der Bewährungshilfe ist es, dass die Klientin oder der Klient keine neuen Straftaten begeht. Wir unterstützen die Klientin oder den Klienten dabei, Lösungswege für seine sozialen und/ oder wirtschaftlichen Probleme zu finden.
Informationen für KlientInnen
Ihre Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Ihr Strafrest wurde vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt oder es wurde Führungsaufsicht angeordnet. Sie wurden einer Bewährungshelferin oder einem Bewährungshelfer unterstellt.
Sie haben nun die Chance zu beweisen, dass Sie ein straffreies Leben führen wollen. Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer steht Ihnen in dieser Zeit zur Seite. Er hat unterstützende und kontrollierende Aufgaben.
Was Sie von der Bewährungshilfe erwarten dürfen:
- Unterstützung dabei, straffrei zu bleiben.
- Unterstützung bei der Erfüllung gerichtlicher Auflagen und Weisungen.
- Unterstützung bei der Aufarbeitung Ihrer Straftat und den Folgen für die geschädigte Partei.
- Beratung und Hilfestellung bei persönlichen, sozialen und finanziellen Problemen, sowie im Umgang mit Behörden.
- Informationen über Hilfsangebote und gegebenenfalls die Vermittlung an Beratungsstellen oder Therapieeinrichtungen.
- Verschwiegenheit gegenüber Dritten, ausgenommen dem Gericht.
Wozu wir verpflichtet sind:
- Berichterstattung an das Gericht und/ oder die Führungsaufsichtsstelle über den Verlauf Ihrer Bewährung und Betreuung.
- Überprüfung der Erfüllung gerichtlicher Auflagen und Weisungen.
- Zeugenaussage vor Gericht, falls wegen einer neuen Straftat ein Gerichtsverfahren gegen Sie stattfindet.
Nutzen Sie die Bewährungszeit als Chance für einen Neuanfang ohne Kriminalität.
Kontakt zu der zuständigen Einrichtung in Ihrer Nähe finden Sie | hier .
- eine neue Straftat begehen.
- die Auflagen und Weisungen nicht einhalten.
- Termine mit Ihrer Bewährungshelferin oder Ihrem Bewährungshelfer nicht wahrnehmen.
Das Gericht kann in diesem Fall Ihre Bewährungszeit verlängern oder die Bewährung widerrufen. Dies bedeutet unter Umständen Ihre Inhaftierung! Im Fall der Führungsaufsicht kann es wegen eines Weisungsverstoßes zusätzlich zu einem Strafverfahren kommen.
Nutzen Sie die Bewährungszeit als Chance für einen Neuanfang ohne Kriminalität.
Kontakt zu der zuständigen Einrichtung in Ihrer Nähe finden Sie | hier .