Im Bereich Betriebswirtschaft ist der Fachbereich Landwirtschaft als Untere Landwirtschaftsbehörde des Landkreises Heidenheim zuständig für einzelbetriebliche Förderungen nach dem Agrarinvestitonsförderungsprogramm (AFP).
Stehen generelle Entscheidungen zur betrieblichen Weiterentwicklung an oder können betriebliche Projekte nach dem AFP nicht gefördert werden kann in vielen Fällen eine betriebswirtschaftliche Betrachtung durchaus sinnvoll sein und als Hilfestellung für die Entscheidungsfindung dienen. Deshalb bietet der Fachbereich Landwirtschaft ökonomische Beratungsangebote für den ländlichen Raum.
Die Aufgaben im Bereich Agrarstruktur sind vielfältig. So liegt im Fachbereich gleichermaßen die Zuständigkeit für Stellungnahmen der übergeordneten Raumplanung wie bei Bebauungsplänen oder auch bei Vorhaben im Bereich des Naturschutzes (z.B. bei Maßnahmen- und Entwicklungsplänen). Vertreten werden dabei öffentliche landwirtschaftliche Belange.
Bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben im Innen- und Aussenberich erfolgt die Stellungnahme gegenüber der zuständigen Baurechtsbehörde.
Außerdem ist der Fachbereich Landwirtschaft Genehmigungsbehörde für Aufforstungen in der offenen Landschaft nach Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) und dem Grundstücksverkehr nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) beim Verkauf oder der Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke.