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Pflanzliche Erzeugung

Die Pflanzenproduktion ist im Landkreis Heidenheim sehr vielfältig. Herauszuheben ist allerdings, dass der Anbau von Dinkel einen besonderen Stellenwert, wie in kaum einem anderen Landkreis, einnimmt.

Schwerpunkte und Ziele im Pflanzenbau sind neben der Produktion hochwertiger Lebensmittel eine umweltschonende Landbewirtschaftung, insbesondere in Verbindung mit einem gezielten und korrekten Einsatz von Düngemitteln („gute fachliche Praxis“) und dem daraus resultierenden Schutz von Boden und Gewässern.

Im Bereich Pflanzenproduktion ist der Fachbereich Landwirtschaft für folgende Belange zuständig:

  • Beratung im Bereich umweltgerechter pflanzenbaulicher Produktionstechnik.
  • Versuchswesen im Bereich der Pflanzenproduktion.
  • Beratung zur bedarfsgerechten Pflanzenernährung bei möglichst geringen Nährstoffverlusten, damit auch für die Umsetzung und Kontrolle der Düngeverordnung.
  • Prüfung der Anträge auf Ausbringung von Klärschlamm (Genehmigung durch den Fachbereich Bau, Umweltschutz und Recht).
  • Prüfung und Anerkennung Saatgutvermehrungsflächen, sowie die Überwachung von im Handel befindlichem Saat- und Pflanzgut hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen.
  • Durchführung von Fachrechtskontrollen sowie Vor-Ort-Kontrollen von flächenbezogenen Förder- und Ausgleichsmaßnahmen.

Der Pflanzenschutz umfasst folgende Bereiche:

  • Durchführung von Pflanzenschutzversuchen, Pflanzenschutzberatung, sowie das Anbieten von Pflanzenschutzinformationen.
  • Durchführung von Fachrechtskontrollen, um einen gezielten und gesetzeskonformen Pflanzenschutzmitteleinsatz zu gewährleisten.
  • Die untere Landwirtschaftsbehörde ist Ansprechpartner im Bereich der Pflanzenschutzsachkunde und zuständig für das Ausstellen der neuen Sachkundenachweise. Zudem werden regelmäßig Sachkundeschulungen angeboten und durchgeführt.
  • Für den Export benötigte Pflanzengesundheitszeugnisse sind beim Fachbereich Landwirtschaft zu beantragen.

Die SchALVO, die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung in der Fassung vom 20. Februar 2001, ist eine Verordnung des damaligen Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Schutzbestimmungen und die Gewährung von Ausgleichsleistungen in Wasser- und Quellschutzgebieten. Betriebsberatungen, Kontrollen der Vorgaben und die Auszahlung der Ausgleichsleistungen sind gleichermaßen unsere Aufgaben.

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